Nutzen Sie die staatlichen Fördermittel und sparen Sie!

Fördermöglichkeiten der BEG für energieeffiziente Heizungslösungen in Nichtwohngebäuden mit Wärmepumpen und Lufthitzern
Neue Chancen durch die BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Unternehmen, die ihre Nichtwohngebäude wie gewerbliche und industrielle Immobilien energetisch verbessern möchten, attraktive Fördermittel zur Verfügung. Dabei gilt es, die KfW-Heizungsförderung und die BAFA-Heizungsoptimierung für Nichtwohngebäude voneinander zu unterscheiden. Wir haben die wesentlichen Informationen zu beiden Förderprogrammen für Sie übersichtlich zusammengefasst.

KfW-Förderung für Heizsysteme
Die KfW-Förderung für Heizungen (Zuschussnummer 522) fördert den Einbau umweltfreundlicher Heiztechnologien, die zur nachhaltigen Wärmeerzeugung beitragen.
Förderbetrag und Bedingungen
- Basisförderung: 30 % der förderfähigen Ausgaben
- Zusätzlicher Effizienzbonus: 5 % für besonders effiziente elektrisch betriebene Wärmepumpen
- Maximale Förderung: Bis zu 35 % der insgesamt förderfähigen Kosten
Nettogrundfläche | Förderfähige Gesamtfläche |
---|---|
bis 150 m² | 30.000 Euro pauschal |
150 m² bis 400 m² | zusätzlich 200 Euro/m² |
400 m² bis 1000 m² | zusätzlich 120 Euro/m² |
über 1000 m² | zusätzlich 80 Euro/m² |
Berechnung der Nettogrundfläche (NGF)
Die Nettogrundfläche (NGF) wird gemäß der DIN 277 durch eine einfache Formel ermittelt, die mehrere Flächenarten umfasst:
Nettogrundfläche (NGF) = Nutzfläche (NF) + Technische Funktionsfläche (TF) + Verkehrsfläche (VF)
- Nutzfläche (NF): Dies sind alle Flächen, die für den vorgesehenen Gebrauch des Gebäudes genutzt werden, etwa Wohnräume, Büros oder Produktionsbereiche.
- Technische Funktionsfläche (TF): Hierbei handelt es sich um Flächen, die für technische Einrichtungen genutzt werden, wie Räume für Heizungs-, Klima- oder Aufzugsanlagen.
- Verkehrsfläche (VF): Diese Flächen dienen der Erschließung und Bewegung innerhalb des Gebäudes, wie Flure, Treppenhäuser oder Zugänge.
Wichtige Hinweise zur Berechnung der Nettogrundfläche
Die Nettogrundfläche umfasst nur tatsächlich nutzbare Flächen. Wände, Pfeiler und andere bauliche Elemente werden nicht berücksichtigt.
Im Gegensatz dazu ist die Bruttogrundfläche (BGF) größer als die Nettogrundfläche, da sie auch die Konstruktionsflächen wie Wände, Stützen und Installationskanäle miteinbezieht:
Bruttogrundfläche (BGF) = Nettogrundfläche (NGF) + Konstruktionsfläche (KGF)
Nettogrundfläche (NGF) = Bruttogrundfläche (BGF) – Konstruktionsfläche (KGF)
Beispiel zur Förderberechnung
Angenommen, die Nettogrundfläche einer Industriehalle beläuft sich auf 1.200 m². Die folgende Berechnung verdeutlicht die Höhe der Förderung. Dabei wird die Nettogrundfläche auf die verschiedenen Förderbereiche aufgeteilt, um die förderfähigen Quadratmeter zu ermitteln.
Nettogrundfläche | Förderfähige Gesamtfläche |
---|---|
bis 150 m² | 30.000 Euro pauschal |
150 m² bis 400 m² | zusätzlich 200 Euro/m² |
400 m² bis 1000 m² | zusätzlich 120 Euro/m² |
über 1000 m² | zusätzlich 80 Euro/m² |
* Bei einer Nettogrundfläche bis 150 m² beträgt die Förderung pauschal 30.000 €.
Förderfähige Maßnahmen
Die KfW-Förderung für Heizsysteme deckt den Erwerb und die Installation verschiedener Heiztechnologien ab, einschließlich elektrisch betriebener Wärmepumpen mit einer effizienten Wärmequelle oder natürlichen Kältemitteln. Unsere Serie #R2NT verwendet das natürliche Kältemittel R290 (Propan) und erfüllt dadurch die Anforderungen für den zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
Wichtig: Auch der Austausch von Lufterhitzern wird als förderfähige Maßnahme anerkannt. Diese Lufterhitzer werden durch die Wärmepumpen mit Niedertemperatur-Pumpenwarmwasser versorgt und tragen so zu einer effizienten Wärmeversorgung bei.
Bedingungen und Antragsverfahren
Das Gebäude muss ein Mindestalter von fünf Jahren haben. Die durchgeführte Maßnahme muss entweder die Energieeffizienz verbessern oder den Anteil an erneuerbaren Energien erhöhen. Eine vollständige Optimierung des Heizungsverteilungssystems ist notwendig, einschließlich eines hydraulischen Abgleichs.
Der Antrag muss vor der Durchführung der Maßnahme eingereicht werden.